Deutsche Beschreibung
Der Begriff „decree absolute“ ist ein rechtlicher Ausdruck aus dem englischen Scheidungsrecht. Er beschreibt den endgültigen gerichtlichen Beschluss, der eine Ehe rechtlich auflöst. Das „decree absolute“ markiert die letzte Phase im Scheidungsverfahren und bestätigt offiziell, dass die Ehe nicht mehr besteht.
- Decree nisi: Ein vorläufiges Scheidungsurteil, das zuerst erlassen wird.
- Decree absolute: Der finale, rechtskräftige Beschluss zur Scheidung.
Im Deutschen wird dieser Begriff als „endgültiges Scheidungsurteil“ übersetzt, auch wenn das rechtliche Verfahren Unterschiede aufweist.
Etymologie
Der Begriff setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- „Decree“: vom Lateinischen „decretum“, was „Entscheidung“ oder „Verordnung“ bedeutet.
- „Absolute“: vom Lateinischen „absolutus“, was „endgültig“, „vollständig“ oder „unwiderruflich“ bedeutet.
Der Ausdruck wurde im 19. Jahrhundert ins englische Rechtssystem integriert, als sich das Scheidungsrecht in Großbritannien entwickelte.
Synonyme und Antonyme
Synonyme
- Final divorce order
- Irrevocable ruling
- Permanent dissolution decree
Antonyme
- Decree nisi (vorläufiges Scheidungsurteil)
- Temporary ruling
- Pending court decision
Englische Sätze mit „Decree Absolute“
- Rechtlicher Kontext:
“The court issued the decree absolute, officially ending the couple’s marriage.”
(Das Gericht erließ das endgültige Scheidungsurteil, das die Ehe des Paares offiziell beendete.) - Scheidungsverfahren:
“Once the decree absolute is granted, both parties are free to remarry.”
(Sobald das endgültige Urteil erteilt ist, können beide Parteien erneut heiraten.) - Wartezeit:
“The decree absolute can only be applied for six weeks after the decree nisi is issued.”
(Das endgültige Scheidungsurteil kann erst sechs Wochen nach dem vorläufigen Urteil beantragt werden.) - Historischer Kontext:
“The introduction of the decree absolute streamlined the divorce process in England.”
(Die Einführung des endgültigen Scheidungsurteils vereinfachte das Scheidungsverfahren in England.)
Fazit
Der Begriff „decree absolute“ ist ein wesentlicher Bestandteil des englischen Scheidungsrechts und kennzeichnet den endgültigen rechtlichen Abschluss einer Ehe. Es zeigt die klare Struktur des britischen Rechtssystems im Umgang mit familiären Angelegenheiten. Für deutschsprachige Lernende, die sich mit englischer Rechtssprache beschäftigen, bietet dieser Begriff wichtige Einblicke in juristische Verfahren und zeigt Unterschiede im Vergleich zum deutschen Scheidungsrecht auf.